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Der am 11. März 2011 gegründete Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) ist die erste eigenständige berufsständische Vereinigung für Juristen in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Institutionen und Körperschaften.

 

Der BUJ versteht sich als Sprachrohr der Unternehmensjuristen und nimmt aktiv an der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland teil. Ziel ist es, die Interessen der Verbandsmitglieder zu bündeln und aktiv zu vertreten.

 

Die Vollmitgliedschaft im BUJ ist personengebunden und nur für hauptamtliche Mitarbeiter in Rechtsabteilungen mit einem juristischen oder vergleichbaren Hochschulabschluss sowie für Mitglieder eines Organs mit Zuständigkeit für die Rechtsabteilung möglich. Die BUJ-Mitgliedschaft ist unabhängig von der Größe der Rechtsabteilung sowie von Größe und Branchenzugehörigkeit des Arbeitgebers.

 

Ziel des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen ist es, das Ansehen und den Stellenwert des Berufsstandes deutlich zu steigern. Dazu greift er auch brisante Themen auf, formuliert konkrete Forderungen und vertritt diese aktiv gegenüber Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft.

 

Der BUJ fördert zudem den Nachwuchs, unterstützt die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für bessere rechtliche Rahmenbedingungen und Karrierechancen ein.

 

Der BUJ informiert seine Mitglieder regelmäßig über wichtige und aktuelle Themen, Trends und Events. Darüber hinaus bietet der Verband viele nützliche Dienstleistungen und zahlreiche Plattformen, auf denen die Mitglieder Meinungen, Erfahrungen und Wissen austauschen können.

 

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